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   OLG Hamm, 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08   

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OLG Hamm, 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08 (https://dejure.org/2008,18055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08 (https://dejure.org/2008,18055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 4 Ss OWi 412/08 (https://dejure.org/2008,18055)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthafter Rechtsbehelf für Geltendmachung einer Versagung rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung eines Schriftsatzes im Bußgeldverfahren

  • Judicialis

    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 11; ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2; ; OWiG § 80 Abs. 5; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbildung des materiellen Rechts; Verjährung; Zeitpunkt der Anordnung; rechtliches Gehör; Verletzung rechtlichen Gehörs; Nichtberücksichtigung eines Schriftsatzes; Mitteilung des Inhalts erforderlich; Verfahrensrüge; Unzulässigkeit einer Bezugnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Münster - 51 OWi 131/07
  • OLG Hamm, 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (zu vgl. BVerfG StV 1992, 307; OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.2005 - 3 Ss OWi 469/05 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Beweisantrag; Ablehnung; Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nur dann vor, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08 - m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 Ss OWi 247/93

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08
    Der erhobene Einwand der Verfolgungsverjährung bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils ist im Zulassungsverfahren wegen § 80 Abs. 5 OWiG nur dann zu prüfen, wenn es gerade wegen dieser Frage geboten ist, unter Berücksichtigung der Zweckkriterien des § 80 Abs. 1 und 2 OWiG die Rechtsbeschwerde zuzulassen (zu vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 - 120).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 1 Ss OWi 131/05

    Entbindungsantrag; Aufklärung; Ermessen des Gerichts; ausreichende Begründung der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt einen Anspruch darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen und dem Betroffenen nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2005 - 1 Ss OWi 131/05 -).
  • BayObLG, 11.02.2020 - 202 ObOWi 38/20

    Unwirksame Einschränkung der Verteidigervollmacht für Zustellungen

    Der Einwand des Eintritts von Verfolgungsverjährung bereits vor Erlass des angefochtenen Bußgeldurteils ist im Zulassungsverfahren wegen § 80 Abs. 5 OWiG nur dann zu prüfen, wenn es gerade wegen dieser Frage geboten ist, unter Berücksichtigung der Zweckkriterien des § 80 Abs. 1 und 2 OWiG die Rechtsbeschwerde zuzulassen (u.a. Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08 und OLG Schleswig, Beschluss vom 24.03.2004 - 1 Ss OWi 43/04, jeweils bei juris).

    b) Hinzu kommt Folgendes: Der Einwand des Eintritts von Verfolgungsverjährung bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils ist im Zulassungsverfahren wegen § 80 Abs. 5 OWiG nur dann zu prüfen, wenn es gerade wegen dieser Frage geboten ist, unter Berücksichtigung der Zweckkriterien des § 80 Abs. 1 und 2 OWiG die Rechtsbeschwerde zuzulassen (st.Rspr., vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06, 17.03.2006 - 4 Ss OWi 145/06 und 04.01.2006 - 2 Ss OWi 873/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 24.03.2004 - 1 Ss OWi 43/04 [sämtliche bei juris]; ferner OLG Hamm NZV 2006, 390; OLG Jena DAR 2011, 475, OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 sowie eingehend schon OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.1996 - 1 Ss 275/96 = NStZ 1997, 287 = VRS 92 [1997], 429 und BayObLG NJW 1992, 641; vgl. im gleichen Sinne u.a. auch KK/Hadamitzky OWiG 5. Aufl. § 80 Rn. 59 f.; Göhler/Seitz/Bauer a.a.O. § 80 Rn. 23 f., jeweils m.w.N.).

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